Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Fahrrädern, Ersatzteilen und Fahrradzubehör
- Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen mir, Peter Stupbacher (kurz: Cyclingbear) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde/Käufer/Auftraggeber) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, abrufbar auf der Website (www.cyclingbear.at).
Cyclingbear kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.
- Angebot/Vertragsabschluss
Angebote sind unverbindlich.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Bestellung abgibt und Cyclingbear diese Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
- Kaufpreis, Zahlung
Preisangaben verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kaufpreis ist mit Übergabe der Rechnung zur Gänze zur Zahlung fällig.
- Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Cyclingbear.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Cyclingbear bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
Der Kunde hat Cyclingbear vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung der Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
Die erste Zahlungserinnerung erfolgt per E-Mail oder Anruf 14 Tage nach Rechnungsdatum. Die Mahnung erfolgt per eingeschrieben Brief nach weiteren 14 Tagen.
Für diese zur Einbringung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 25,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
Sofern der Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen, Leasingunternehmen oÄ geschlossen wurden, schuldet der Auftraggeber bzw (künftige) Besitzer den kompletten Kaufpreis solidarisch.
- Haftung
Cyclingbear haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden bzw Vertrauensschaden ist ausgeschlossen.
Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Cyclingbear nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers.
- Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Kauf von gebrauchter Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
Bei Vermittlungsverkäufen übernimmt Cyclingbear keine Garantie, Gewährleistung oÄ.
Die Gewährleistung umfasst Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und sich während der normalen Nutzung zeigen. Ausgenommen: Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, erhöhtem Verschleiß oder durch den Kunden selbst verursachte Schäden.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrrads, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Zudem hat der unternehmerische Kunde stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Ein Wandlungsbegehren kann durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwendet werden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache zu Cyclingbear trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. Für Verbrauchergeschäfte werden die Transsportkosten von Cyclingbear übernommen, soweit eine Überstellung des Reparaturgegenstandes durch den Kunden unzumutbar ist.
- Leistungsfristen und Termine
Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer bzw Partner, oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch Cyclingbear steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
- Rücktritt
Da alle Kaufverträge am Betriebsstandort geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht für Kunden.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich zwischen Cyclingbear und dem Kunden vereinbart wurde. Bei Vertragsrücktritt durch den Käufer ist Cyclingbear berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für allenfalls im Hinblick auf den Vertrag bereits erbrachte Vor- oder Nebenleistungen zu verlangen.
- Datenschutz
Cyclingbear ist berechtigt, Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu erfassen, zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und einzusetzen. Die Berechtigung kann jederzeit mündlich und schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail widerrufen werden. Ausführliche Informationen über den Datenschutz erhalten Sie auf www.Cyclingbear.at.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
- Allgemeines
Es gilt österreichisches Recht.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz dieses Unternehmens.
Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das BG Mödling. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Ergänzende AGB für die Ausführung von Service- und Reparaturarbeiten an Fahrrädern, deren Teilen und Aufbauten, sonstige Dienstleistungen sowie die Teilnahme an Kursen
- Angebot/Vertragsabschluss
Ein Vertrag über Serviceleistungen kommt zustande, wenn der Kunde eine Serviceauftrag erteilt und Cyclingbear diesen annimmt.
Im Reparaturauftrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.
- Preise und Kostenvoranschläge
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, Pauschalpreise sind als solche explizit gekennzeichnet. Stundensätze und Gebühren sind auf der Website www.cyclingbear.at abrufbar.
Die im Reparaturauftrag aufgelisteten Leistungen werden nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste berechnet.
Für vom Kunden angeordnete Zusatzleistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, wird der Kunde umgehend informiert und sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden bei absehbaren größeren Reparaturleistungen oder auf Kundenwunsch erstellt. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Für den Kostenvoranschlag wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 10 % ergeben, so wird dies dem Kunden unverzüglich verständigt. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 10 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Wird auf Wunsch des Auftragsgebers die Abholung oder Zustellung des Reparaturgegenstandes vereinbart, wird dies gesondert verrechnet.
- Beigestellte Ware
Der Kunde verpflichtet sich nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen und in mangelfreiem Zustand sind.
Solche vom Kunden beigestellte Waren sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
- Zahlung, Zahlungsverzug
Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe der Reparaturrechnung fällig.
Sofern der Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen, Leasingunternehmen oÄ geschlossen wurden, schuldet der Auftraggeber bzw Besitzer den kompletten Kaufpreis solidarisch.
- Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht von Dienstleistungen besteht nicht, sofern die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Bei vereinbartem Rücktritt ist Cyclingbear berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für allenfalls im Hinblick auf den Vertrag bereits erbrachte Vor- oder Nebenleistungen zu verlangen.
- Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes
Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer zu.
Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede entgegenhalten werden.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, wenn der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung Angaben über Mängel, Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen uÄ unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich am Rades befinden, aber nicht zum Betrieb des Rades bestimmt sind.
Der Kunde hat über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge mangelnder Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die erbrachte Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
- Leistungsausführung
Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein bzw. entstehen dadurch zusätzliche, erhebliche Kosten, hat Cyclingbear unter Angabe der Gründe, einen neuen Fertigstellungstermin bzw. einen neuen Kostenvorschlag zu erstellen. Darunter sind Gegebenheiten bzw. Umstände zu verstehen, die bei der Reparaturannahme bzw bei der Erstellung des Kostenvorschlages nicht eindeutig erkennbar waren.
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Mehrkosten entstehen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.
- Leistungsfristen und Termine
Die Reparatur wird voraussichtlich zu dem angegebenen Termin fertiggestellt. Falls notwendige Ersatzteile nicht rechtzeitig oder gar nicht beschafft werden können, oder wenn aus anderen von Cyclingbear nicht zu vertretenden Gründen, die fristgerechte Reparatur nicht möglich ist, entfällt jede Haftung. Cyclingbear kann dann von dem Auftrag zurücktreten.
- Beschränkung des Leistungsumfanges
Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung mit der Erteilung eines Auftrages.
- Probefahrten
Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit dem Fahrrad.
- Altteile
Ersetzte Altteile sind von uns bis zur Übergabe des Reparaturgegenstands aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Auf wiederverwendbare Teile wird ausdrücklich hingewiesen. Danach sind wir zur Entsorgung berechtigt. Sollten Kosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
Teile aus Unfallschäden werden dem Kunden ausgehändigt und der Kunde ist zur Entgegennahme verpflichtet.
- Annahmeverzug und Gefahrtragung
Die Abholung des Reparaturgegenstandes erfolgt am Betriebsstandort, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Reparaturgegenstand muss zum vereinbarten Termin bzw nach Verständigung abgeholt werden. Ab dem 3. Tag nach diesem Termin fällt eine Lagergebühr von EUR 5,- pro angefangenen Tag an. Ab diesem Zeitpunkt geht auf den Kunden die Gefahr der Zerstörung bzw. Beschädigung des Reparaturgegenstandes und dessen Teile über.
Wird ein Reparaturgegenstand trotz schriftlicher Mahnung nach 30 Tagen nicht abgeholt, ist der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass das Eigentum an dem Reparaturgegenstand auf Cyclingbear übergeht. Cyclingbear ist dann berechtigt, den Reparaturgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald das Fahrrad und dessen Teile zur Abholung bereitgehalten wird, diese selbst anliefern oder einem Transporteur übergeben.
Für den Gefahrübergang bei Übersendung des Reparaturgegenstandes an den Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Cyclingbear.
- Gewährleistung
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde den Reparaturgegenstand in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
- Haftung
Die Teilnahme bei von Cyclingbear veranstalteten Kursen bzw gemeinsamen Arbeiten mit dem Kunden geschieht auf Gefahr der Kunden. Minderjährige bedürfen der Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten. Eine etwaige Haftung von Cyclingbear ist ausgeschlossen.
Fassung Stand 01.07.2025